Interessenten waren da. Manche haben sogar geboten. Und dann kam die Absage von der Bank – oder gar nichts mehr. Wenn der Kreis der Käufer auf diejenigen beschränkt bleibt, die eine Bankzusage bekommen, bleibt Ihr Objekt stehen. Diesen Kreis kann man erweitern.
Seit über einem Jahr inseriert, der Preis wurde bereits ein- oder zweimal gesenkt. Besichtigungen gibt es, Abschlüsse nicht.
Jeder hat etwas anderes versprochen, keiner hat geliefert. Sie haben den Eindruck, dass niemand das Objekt wirklich versteht.
Es läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren. Hier zählt jede Woche – denn vor dem Termin haben Sie noch Handlungsspielraum, danach nicht mehr.
Ob private Finanzierung für Sie überhaupt in Frage kommt, entscheidet eine einzige Größe: wie viel vom Wert Ihres Objekts noch frei ist. Nur über den freien Teil können Sie einem Käufer Raten einräumen – die Belastungen müssen aus dem Erlös abgelöst werden.
Grobe Orientierung, keine Wertermittlung und keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Verteilung des Erlöses richtet sich nach dem Grundbuch, den angemeldeten Ansprüchen und den Verfahrenskosten. Die Zuschlagsquote ist ein frei wählbarer Annahmewert und kein Erfahrungssatz für Ihren Einzelfall.
Der einzige ernsthafte Einwand gegen dieses Modell lautet: „Und wenn der Käufer nicht zahlt?" Die Antwort darauf ist keine Beteuerung, sondern ein Stapel Unterlagen.
Der Restkaufpreis wird im Grundbuch besichert – in derselben Form, in der es sonst die Bank tun würde. Zahlt der Käufer nicht, haben Sie den Zugriff auf das Objekt.
Einkommen, Vermögen, bestehende Verpflichtungen, Beschäftigungsverhältnis. Nicht als Formalie, sondern als Grundlage Ihrer Entscheidung.
SCHUFA-Auskunft, Einkommensnachweise, Nachweise über Eigenmittel. Wir sichten die Unterlagen und fassen für Sie zusammen, was drinsteht – auch das, was dagegen spricht.
Rate, Laufzeit, Zinssatz, Restbetrag und Fälligkeit stehen schriftlich fest, bevor Sie beim Notar sitzen. Keine Zusage ins Blaue.
Kaufvertrag und Finanzierungsabrede werden gemeinsam beurkundet. Der Notar prüft die Form und belehrt beide Seiten.
Keine Vorkosten, keine Bearbeitungsgebühr, keine Laufzeitbindung. Vergütet wird die Vermittlung im Erfolgsfall – die Konditionen besprechen wir vorher, schriftlich.
Bei einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren ist die Abstimmung mit den Gläubigern Teil der Arbeit: Ein freihändiger Verkauf setzt deren Mitwirkung voraus.
Sie müssen nichts vorbereiten und keine Unterlagen heraussuchen. Ein paar Angaben genügen für eine erste ehrliche Einschätzung.
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